Herzlich willkommen in unserem FAQ-Bereich. Gerade am Anfang, wenn plötzlich und aus heiterem Himmel ein Pflegefall eingetreten ist, benötigt man schnell umfangreiche Informationen zu diesem Thema, um die Pflege, Betreuung und Versorgung des Angehörigen zu planen und zu organisieren.
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen und Hilfestellungen rund um die Pflege und das formelle Verfahren. Für ausführlichere Informationen stöbern Sie bitte auf unseren Seiten im Bereich Pflegeinfos oder setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung.
Eine Übersicht über unsere Leistungen finden Sie hier Leistungsüberblick
Die Kosten fallen individuell, je nach Pflegegrad und Leistung zu an. Sofern Sie sich für den Samuel Pflegedienst entscheiden, werden Ihnen die Kosten bei der Erstberatung mitgeteilt.
Unser Pflegeteam arbeitet rund um die Uhr. Auch an Wochenenden und Feiertagen.
Die Versorgung über den Samuel Pflegedienst kann unmittelbar, sofern wir freie Kapazitäten haben, am folgenden Tag beginnen. Selbstverständlich können wir auch an Wochenenden und Feiertagen zu Ihnen kommen.
Der Samuel Pflegedienst ist rund um die Uhr erreichbar. Sie erreichen uns per Mail: info@samuel-pflegedienst.de, über das Kontaktformular oder unter der Nummer: 07682/ 385 9848. In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter der Nummer: (49)1635 806569 (auch an Wochenenden und Feiertagen).
Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Pflegebedürftige einen Pflegevertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung und ohne Begründung kündigen, unabhängig davon, was vertraglich vereinbart wurde. Der Vertrag eines im Sinne des SGB XI Pflegebedürftigen mit einer zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtung über ambulante pflegerische Leistungen ist ein Vertrag über Dienste höherer Art, da der Umgang mit pflegebedürftigen Personen ein besonderes Vertrauensverhältnis erfordert. Im Gegensatz zur Kündigung durch den Patienten ist allerdings eine Frist gesetzlich vorgeschrieben, wenn wir als Pflegedienst den Vertrag kündigen.
Die medizinische Behandlungspflege, sogenannte häusliche Krankenpflege, umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von unseren Pflegefachkräften durchgeführt werden,
z.B. Medikamentengabe, Wundversorgung, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Dekubitusbehandlung, Injektionen, etc. Der Kostenträger ist die Krankenkasse.
In der Grundpflege geht um die Unterstützung der alltäglichen Grundbedürfnisse. Dazu gehört die Körperpflege, wie Waschen und Zähneputzen, Essen und die Förderung der Bewegungsfähigkeit.
Die Kosten für Leistungen der körperbezogenen Pflegemaßnahmen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse übernommen. Ausschlaggebend für die Kostenübernahme ist die Feststellung von Pflegebedürftigkeit durch den MDK.
In Deutschland wird der Begriff der Pflegebedürftigkeit durch das SGB XI definiert:
§14 Abs.1: Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) stellt Ihre Pflegebedürftigkeit und Ihren Pflegegrad mit Hilfe eines Gutachtens fest. Hierbei werden Sie von Ärzten und Pflegefachkräften des MDK im Auftrag der Pflegekassen besucht und begutachtet, welche täglichen individuellen Beeinträchtigungen und Bedürfnisse bestehen.
Sie können einen Antrag für sich selbst oder Angehörige bei Ihrer Pflegekasse stellen. Die Pflegekassen sind den zuständigen Krankenkassen angeschlossen.
Zum ersten Januar 2017 haben die Pflegegrade das bisherige System der Pflegestufen abgelöst. Die Pflegegrade sind 5 Einstufungen, die unabhängig von körperlicher, geistiger und psychischer Natur, die individuelle Beeinträchtigung wiedergeben.
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an
Sofern Ihr Zuhause behindertengerechte Umbaumaßnahmen benötigt, bekommen Sie von Ihrer Pflegekasse Unterstützung. Sollte ein Umbau der eigenen Wohnung nicht möglich sein, erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse finanzielle Mittel zum Umzug.
Haben Sie noch weitere Fragen? Schreiben Sie uns gerne über unser Kontaktformular!