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Herzlich willkommen in unserem FAQ-Bereich. Gerade am Anfang, wenn plötzlich und aus heiterem Himmel ein Pflegefall eingetreten ist, benötigt man schnell umfangreiche Informationen zu diesem Thema, um die Pflege, Betreuung und Versorgung des Angehörigen zu planen und zu organisieren.

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen und Hilfestellungen rund um die Pflege und das formelle Verfahren. Für ausführlichere Informationen stöbern Sie bitte auf unseren Seiten im Bereich Pflegeinfos oder setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung.

Welche Hilfen bietet Ihr Pflegedienst?

Eine Übersicht über unsere Leistungen finden Sie hier Leistungsüberblick

Welche Kosten fallen an?

Die Kosten fallen individuell, je nach Pflegegrad und Leistung zu an. Sofern Sie sich für den Samuel Pflegedienst entscheiden, werden Ihnen die Kosten bei der Erstberatung mitgeteilt.

Kommen Sie auch am Wochenende?

Unser Pflegeteam arbeitet rund um die Uhr. Auch an Wochenenden und Feiertagen.

Wie schnell können Sie mit der Versorgung beginnen?

Die Versorgung über den Samuel Pflegedienst kann unmittelbar, sofern wir freie Kapazitäten haben, am folgenden Tag beginnen. Selbstverständlich können wir auch an Wochenenden und Feiertagen zu Ihnen kommen.

Wie sind Sie erreichbar?

Der Samuel Pflegedienst ist rund um die Uhr erreichbar. Sie erreichen uns per Mail: info@samuel-pflegedienst.de, über das Kontaktformular oder unter der Nummer: 07682/ 385 9848. In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter der Nummer: (49)1635 806569 (auch an Wochenenden und Feiertagen).

Gibt es eine Kündigungsfrist beim Pflegedienst?

Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Pflegebedürftige einen Pflegevertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung und ohne Begründung kündigen, unabhängig davon, was vertraglich vereinbart wurde. Der Vertrag eines im Sinne des SGB XI Pflegebedürftigen mit einer zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtung über ambulante pflegerische Leistungen ist ein Vertrag über Dienste höherer Art, da der Umgang mit pflegebedürftigen Personen ein besonderes Vertrauensverhältnis erfordert. 
Im Gegensatz zur Kündigung durch den Patienten ist allerdings eine Frist gesetzlich vorgeschrieben, wenn wir als Pflegedienst den Vertrag kündigen.

Unterschied zwischen häusliche Krankenpflege und häusliche Grundpflege?

Die medizinische Behandlungspflege, sogenannte häusliche Krankenpflege, umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von unseren Pflegefachkräften durchgeführt werden,
z.B. Medikamentengabe, Wundversorgung, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Dekubitusbehandlung, Injektionen, etc. Der Kostenträger ist die Krankenkasse.

In der Grundpflege geht um die Unterstützung der alltäglichen Grundbedürfnisse. Dazu gehört die Körperpflege, wie Waschen und Zähneputzen, Essen und die Förderung der Bewegungsfähigkeit.
Die Kosten für Leistungen der körperbezogenen Pflegemaßnahmen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse übernommen. Ausschlaggebend für die Kostenübernahme ist die Feststellung von Pflegebedürftigkeit durch den MDK.

Wann gilt man als pflegebedürftig?

In Deutschland wird der Begriff der Pflegebedürftigkeit durch das SGB XI definiert:
§14 Abs.1: Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.

Wer stellt eine Pflegebedürftigkeit bei gesetzlich Versicherten fest?

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) stellt Ihre Pflegebedürftigkeit und Ihren Pflegegrad mit Hilfe eines Gutachtens fest. Hierbei werden Sie von Ärzten und Pflegefachkräften des MDK im Auftrag der Pflegekassen besucht und begutachtet, welche täglichen individuellen Beeinträchtigungen und Bedürfnisse bestehen.

Wie stelle ich einen Antrag auf einen Pflegegrad?

Sie können einen Antrag für sich selbst oder Angehörige bei Ihrer Pflegekasse stellen. Die Pflegekassen sind den zuständigen Krankenkassen angeschlossen.

Was ist ein Pflegegrad und worin liegen die Unterschiede zwischen den Pflegegraden?

Zum ersten Januar 2017 haben die Pflegegrade das bisherige System der Pflegestufen abgelöst. Die Pflegegrade sind 5 Einstufungen, die unabhängig von körperlicher, geistiger und psychischer Natur, die individuelle Beeinträchtigung wiedergeben.

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit

Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an

Wer trägt die Kosten für Umbaumaßnahmen in der Wohnung?

Sofern Ihr Zuhause behindertengerechte Umbaumaßnahmen benötigt, bekommen Sie von Ihrer Pflegekasse Unterstützung. Sollte ein Umbau der eigenen Wohnung nicht möglich sein, erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse finanzielle Mittel zum Umzug.

Haben Sie noch weitere Fragen? Schreiben Sie uns gerne über unser Kontaktformular!