Die medizinische Behandlungspflege, sogenannte häusliche Krankenpflege, umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von unseren Pflegefachkräften durchgeführt werden,
z.B. Medikamentengabe, Wundversorgung, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Dekubitusbehandlung, Injektionen, etc. Der Kostenträger ist die Krankenkasse.
In der Grundpflege geht um die Unterstützung der alltäglichen Grundbedürfnisse. Dazu gehört die Körperpflege, wie Waschen und Zähneputzen, Essen und die Förderung der Bewegungsfähigkeit.
Die Kosten für Leistungen der körperbezogenen Pflegemaßnahmen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse übernommen. Ausschlaggebend für die Kostenübernahme ist die Feststellung von Pflegebedürftigkeit durch den MDK.