Zum ersten Januar 2017 haben die Pflegegrade das bisherige System der Pflegestufen abgelöst. Die Pflegegrade sind 5 Einstufungen, die unabhängig von körperlicher, geistiger und psychischer Natur, die individuelle Beeinträchtigung wiedergeben.
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an