Wer stellt eine Pflegebedürftigkeit bei gesetzlich Versicherten fest?

Wer stellt eine Pflegebedürftigkeit bei gesetzlich Versicherten fest?

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) stellt Ihre Pflegebedürftigkeit und Ihren Pflegegrad mit Hilfe eines Gutachtens fest. Hierbei werden Sie von Ärzten und Pflegefachkräften des MDK im Auftrag der Pflegekassen besucht und begutachtet, welche täglichen individuellen Beeinträchtigungen und Bedürfnisse bestehen.