entlastungsgeld

Entlastungsgeld

Entlastungsgeld

Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden, können zusätzlich zu den regulären ambulanten Pflegeleistungen (Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen, Tagespflege) den sogenannten Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro erhalten. Zum häuslichen Umfeld zählen auch Altenwohnungen oder Einrichtungen des betreuten Wohnens. Es muss sich dabei nicht um die „eigene Wohnung“ des Pflegebedürftigen handeln; auch die Wohnung eines Angehörigen, wie etwa eines Sohnes oder einer Tochter, kann dazugehören.

Die Pflegekasse stellt ambulant versorgten Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 monatlich bis zu 125 Euro für Angebote zur Unterstützung im Alltag zur Verfügung. Diese Angebote sollen Pflegebedürftige und ihre Pflegepersonen entlasten und die Pflegebedürftigen bei der selbstständigen Gestaltung ihres Alltags unterstützen. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu fördern und Pflegebedürftigen ein möglichst langes, selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

Der Entlastungsbetrag wird auf dem Weg der Kostenerstattung gewährt. Das bedeutet, dass der Betrag nicht direkt an die pflegebedürftigen Personen ausgezahlt wird, sondern dass die entstandenen Kosten nachträglich durch die Pflegekasse erstattet werden.