entlastungsgeld

Entlastungsgeld

Entlastungsgeld

Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die im häuslicher Umgebung gepflegt werden, können ergänzend zu den regulären ambulanten Pflegeleistungen (Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen, Tagespflege) Leistungen im Rahmen des sogenannten Entlastungsbetrages von 125,00 EUR monatlich zusätzlich erhalten. Zum häuslichen Umfeld zählt dabei auch eine Altenwohnung oder eine Einrichtung des betreuten Wohnens. Es muss sich auch nicht um die „eigene Wohnung“ des Pflegebedürftigen handeln. Es kann sich auch um die Wohnung eines Angehörigen (etwa von Sohn oder Tochter) handeln. 
Die Pflegekasse stellt ambulant versorgten Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5 Leistungen in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat für Angebote zur Unterstützung im Alltag zur Verfügung. Diese Angebote dienen dazu, Pflegebedürftige und Pflegepersonen zu entlasten und die Pflegebedürftigen bei der selbstständigen Gestaltung ihres Alltags zu unterstützen. Ziel aller Angebote ist es, die häusliche Pflege zu unterstützen, damit Pflegebedürftige möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden führen können.
Der Entlastungsbetrag wird auf dem Weg der Kostenerstattung gewährt. Das heißt, er wird nicht an die pflegebedürftigen Personen ausgezahlt, sondern entstandene Kosten werden im Nachhinein durch die Pflegekasse erstattet.