pflegeberatung

Pflegeberatung

Jede Versicherte Person hat einen umfassenden Anspruch auf eine kostenlose Beratung durch die Pflegekasse oder den privaten Krankenversicherer. Dieser Anspruch ist unabhängig davon, ob bereits ein Antrag gestellt wurde oder nicht. Auch die Angehörigen haben das Recht, sich beraten zu lassen, wenn der Betroffene zustimmt.
Bei Fragen zu Leistungen der Pflegeversicherung zur häuslichen Pflege, sind wir als ambulanter Pflegedienst zuständig. Wenden Sie sich mit all Ihren Fragen an uns, denn wir wissen, dass das Thema Pflegebedürftigkeit die Betroffenen und die Angehörigen gerade zu Beginn oft überwältigt.
 Suchen Sie so früh wie möglich das Gespräch, auch für den Fall, dass Sie unsicher sind, ob Sie einen Anspruch auf einen Pflegegrad haben oder nicht. Wir beraten Sie gerne.
Zur individuellen Beratung rund um das Thema Pflege und Pflegeversicherung oder zur gezielten Schulung in pflegepraktischen Belangen bieten wir pflegenden Angehörigen auf Anfrage einen Termin sowohl in ihren eigenen vier Wänden, als auch nach Vereinbarung bei uns im Büro.
 Voraussetzung für eine Beratung und Schulung in der Häuslichkeit ist, dass die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen bereits festgestellt oder zumindest schon ein Antrag auf Pflegeeinstufung gestellt wurde. Zu einer Entscheidung über die Einstufung muss es dafür noch nicht gekommen sein. 
Gerne beraten wir auch Angehörige zu den Themen Entlastungsleistungen, Stundenbetreuung, Pflegegeld, Pflegeleistungen u.a. Bitte kontaktieren Sie uns vorab telefonisch.