wohnraumanpassung

Wohnraumanpassung

Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten für einen altersgerechten bzw. barrierefreien Umbau der Wohnung, um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder erheblich zu erleichtern und die selbstständige Lebensweise des Pflegebedürftigen wiederherzustellen.

Wenn Sie Ihren Wohnraum an Ihre Bedürfnisse anpassen möchten und nicht wissen, wie Sie dies umsetzen können, empfiehlt sich der Besuch einer Wohnberatungsstelle. Diese Beratung hilft auch dabei, Wohnungen für Menschen mit Demenz sicherer und übersichtlicher zu gestalten. Wohnberater erarbeiten konkrete Lösungsvorschläge und informieren darüber, wie ein Umbau finanziert werden kann. In manchen Fällen sind sogar Zuschüsse möglich.

Pflegebedürftige, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, können bei ihrer Pflegekasse einen Antrag auf einen Zuschuss für eine Verbesserung des Wohnumfeldes stellen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die keinen Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen haben, können seit dem 01.01.2017 ebenfalls einen Zuschuss für Wohnraumanpassung beantragen. Die Pflegeversicherung übernimmt bis zu 4.000 Euro pro Vorhaben. Leben mehrere Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung, können sie bis zu 16.000 Euro pro Umbau erhalten.

Zusätzlich gibt es eine Förderung für neu errichtete, ambulant betreute Wohngemeinschaften. Für den Umbau von Wohnungen zur Nutzung durch solche Wohngemeinschaften stehen 2.500 Euro pro Person und bis zu 10.000 Euro pro Wohngruppe zur Verfügung.

Anträge auf einen Zuschuss für einen erforderlichen Wohnungsumbau, einschließlich eines Kostenvoranschlags, müssen im Vorfeld bei der Pflegekasse eingereicht werden. Wenn Sie nicht Eigentümer der von Ihnen bewohnten Wohnung oder des Hauses sind, lassen Sie sich bitte im Vorfeld die gewünschten Maßnahmen durch Ihren Vermieter genehmigen. Möglicherweise sind für den Umbau auch weitere Vorgaben des Vermieters zu beachten.