wohnraumanpassung

Wohnraumanpassung

Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten für einen altersgerechten bzw. barrierearmen Umbau der Wohnung mit dem Ziel, dass

  • die häusliche Pflege erst möglich oder
  • die häusliche Pflege in erheblichem Maße erleichtert, oder eine selbstständigere Lebensweise des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.

Wer den Wohnraum seinen Bedürfnissen anpassen möchte und nicht weiß, wie er das anstellen soll, kann eine Wohnberatungsstelle aufsuchen. Die Wohnberatung hilft auch, Wohnungen für Menschen mit Demenz sicherer und übersichtlicher zu gestalten. Die Wohnberater erarbeiten nicht nur konkrete Lösungsvorschläge, sie informieren auch darüber, wie solch ein Umbau finanziert werden kann, denn in manchen Fällen winken sogar Zuschüsse. Pflegebedürftige, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, können bei ihrer Pflegekasse einen Antrag auf einen Zuschuss für eine Verbesserung des Wohnumfeldes stellen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, die keinen Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen haben, können seit 01.01.2017 ebenfalls einen Zuschuss für Wohnraumanpassung beantragen. Die Pflegeversicherung übernimmt bis zu 4.000 Euro pro Vorhaben. Leben mehrere Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung, können sie bis zu 16.000 Euro pro Umbau erhalten. Eine zusätzliche Förderung gibt es für neu errichtete, ambulant betreute Wohngemeinschaften. Um Wohnungen für die Nutzung durch eine solche Wohngemeinschaft umzubauen, gibt es 2.500 Euro pro Person und bis zu 10.000 Euro pro Wohngruppe. Anträge auf einen Zuschuss für einen erforderlichen Wohnungsumbau inklusive eines Kostenvoranschlages reichen Sie bitte jeweils im Vorfeld bei Ihrer Pflegekasse ein. Sind Sie nicht Eigentümer der von Ihnen bewohnten Wohnung oder des Hauses, lassen Sie sich bitte im Vorfeld die gewünschte(n) Maßnahme(n) durch Ihren Vermieter genehmigen. Möglicherweise sind für den Umbau auch noch andere Vorgaben des Vermieters zu beachten.